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Nachbehandlung und -betreuung

Mitarbeiterin für Anmeldung zur Nachbehandlung

(Die Anmeldung befindet sich im Erdgeschoß beim Anmeldeschalter im Nachbehandlungsbereich.)

Für die Nachbehandlung erhalten unsere Patientinnen und Patienten einen Patientenausweis. Die darin eingetragenen Wiederbestellzeiten müssen zwingend eingehalten werden! Dadurch können wir unnötige Wartezeiten für unsere Patientinnen und Patienten vermeiden.

Wir ersuchen Sie Ihren Termin im Falle der Verhinderung abzusagen.


Nach der Behandlung in unserem Unfallkrankenhaus ersuchen wir unsere Patientinnen und Patienten, Folgendes zu beachten:

  • Angelegte Verbände niemals selbst entfernen.
  • Bei Blutungen, Schmerzen oder Fieber so schnell wie möglich, auch bei Nacht, in das Unfallkrankenhaus kommen.
  • Wenn bei starren Verbänden (Gips) Schmerzen, Gefühllosigkeit oder Schwellungen auftreten, ist eine sofortige ärztliche Kontrolle des Verbandes notwendig!
  • Wenn es zu keiner Besserung oder sogar zu einer Verschlechterung der Beschwerden kommt oder Beschwerden erst später auftreten, dann bitte unaufgefordert zu einer Kontrolluntersuchung in die Nachbehandlung kommen.

Nachbetreuung

Nach einer Verletzung oder Operation ist oft eine spezielle Nachbetreuung notwendig.

Folgende Serviceleistungen werden direkt in unserem Unfallkrankenhaus angeboten:

  • Medizinische Rehabilitation
  • Informationen über Rehabilitationszentren


Medizinische Rehabilitation
Anträge für Rehabilitations- und Kuraufenthalte werden schnell und unbürokratisch erledigt.

Berufliche Rehabilitation
Patientinnen und Patienten, die nach einem Arbeitsunfall Probleme mit der Ausübung ihres Berufes haben, werden von Beschäftigten der Leistungsabteilung der AUVA-Landesstelle Salzburg betreut.

Physio- und/oder Ergotherapie
Die von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt verordnete physio- bzw. ergotherapeutische Nachbetreuung wird in unseren Spezialabteilungen durchgeführt.

Mehr zu Physio- und Ergotherapie 

Heilbehelfe, Hilfsmittel und Orthopädietechnik
Mit dem von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt ausgestellten Verordnungsschein erhalten unsere Patientinnen und Patienten Gehhilfen (Krücken etc.), Knieprothesen und andere Heilbehelfe.