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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ich habe mich verletzt. Kann ich sofort ins UKH Salzburg kommen?

Ja natürlich, weder Überweisung, noch eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.

Ich wurde in einem Spital erstbehandelt, kann ich mich zusätzlich im UKH Salzburg anschauen lassen?

Ja, stellen Sie sich mit allen ihre Vorbehandlung betreffenden Unterlagen während der Ambulanzzeit in der Allgemeinambulanz vor.

Kann ich jederzeit ins UKH Salzburg kommen?

Wir haben 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche geöffnet!
In der Nacht ist jedoch eine verminderte Mannschaft im Hause, durch die in erster Linie Frischverletzte und dringende Fälle versorgt werden.

Kann ich auch mit Erkrankungen ins UKH Salzburg kommen?

Ja, wenn es sich um Erkrankungen von Gelenken, Knochen, Sehnen, Muskeln und Wirbelsäule handelt. Suchen Sie aber in jedem Fall zuvor Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt auf. Sie bzw. er kann am besten beurteilen, ob eine Zuweisung ins UKH Salzburg sinnvoll ist (z. B.: Rheumatologische Erkrankungen, die den ganzen Körper betreffen, gehören manchmal ins Fachgebiet der inneren Medizin).

Brauche ich für das UKH Salzburg eine Überweisung?

Bei einer akuten Verletzung ist die E-Card ausreichend, wir raten jedoch dringend an, einen Lichtbildausweis mitzunehmen.

Kann ich für meine Untersuchung im UKH Salzburg einen telefonischen Termin vereinbaren?

Die Möglichkeit besteht, da wir jedoch ein Akutkrankenhaus sind, gibt es keine verbindliche Zusage, ob der Termin eingehalten werden kann.

Mein Kind fürchtet sich vor einen Krankenhausaufenthalt. Wie lange kann ich bei meinem Kind bleiben?

Wir haben ein eigenes, liebevoll gestaltetes Krankenzimmer für Kinder, indem wir auch einen Elternteil beherbergen können. Es ist dadurch möglich, seinem Kind während der Krankenbehandlung beizustehen.

Muss ich meine eigenen Medikamente mitbringen?

Es ist ratsam, seine verordneten Medikamente mitzunehmen, damit die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt eine allumfassende Information über den gesamten Gesundheitszustand der Patientin bzw. des Patienten erhält.

Bitte bringen Sie eine Liste mit den genauen Angaben zu den Medikamenten mit, die Sie derzeit einnehmen:
Erstaufnahme (Medikamentenliste)

Kann ich eine MR oder CT-Untersuchung auch im UKH Salzburg machen?

Dies ist prinzipiell nur möglich, wenn Sie als Patientin bzw. Patient bei uns behandelt werden und entsprechende ärztliche Bewilligungen vorliegen. Es ist daher erforderlich, dass Sie in die Ambulanz des Unfallkrankenhauses Salzburg kommen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Ich habe eine private Krankenversicherung. Welche Vorteile habe ich dadurch im UKH Salzburg?

Als Selbstzahler oder als Patientin bzw. Patient mit Zusatzversicherung werden Sie in komfortablen Zweibettzimmern mit Hotelkomponente untergebracht. Zudem werden Ihnen Dusche, Fernsehgerät, Bademantel, Handtücher, Tageszeitung und individuell geregelte Besuchszeiten (Organisation) zur Verfügung gestellt. Wenn Sie zusatzversichert sind, klären Sie bitte vor Ihrem geplanten stationären Aufenthalt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung ab.

Wann kann ich im UKH Salzburg eine Physio- oder Ergotherapie in Anspruch nehmen?

Bei einem Arbeitsunfall können Sie unsere Therapien in Anspruch nehmen bzw. ist es auch möglich, unsere freiberuflichen Physiotherapeutinnen und -therapeuten zu kontaktieren – hierbei ist jedoch ein Selbstbehalt zu zahlen.

Ab wann ist die Entlassung am Vormittag möglich?

Prinzipiell ist die Entlassung nach Vorliegen der ärztlichen Genehmigung möglich.

Was mache ich, wenn ich zu Hause Schmerzen bekomme?

Kommen Sie ins Unfallkrankenhaus Salzburg, damit Sie von unseren Fachärztinnen bzw. Fachärzten untersucht werden. Bitte nehmen Sie die E-Card mit.

Ist das UKH Salzburg ein Privatkrankenhaus?

Unser Unfallkrankenhaus ist ein Akutkrankenhaus. Der Träger ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). In den Ambulanzen werden Verletzte nach Unfällen versorgt.

Wie hoch sind die Parkgebühren?

Vor unserem Unfallkrankenhaus stehen Parkplätze zur Verfügung. Die erste halbe Stunde ist kostenlos, anschließend beträgt die Parkgebühr € 1,50 pro Stunde.

Kann ich bei einem Patientenbesuch ein Haustier mitnehmen?

Leider nein, aus hygienischen Gründen ist es nicht möglich, Tiere in das Krankenhaus mitzunehmen.

Wo, wann und wieviel muss ich für den Krankenhausaufenthalt bezahlen?

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Krankenanstaltenrechts ist für jeden Verpflegungstag ein Kostenbeitrag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr zu entrichten. In diesem Betrag ist die Patientenversicherung inkludiert.

Dieser Kostenbeitrag ist nicht zu entrichten von:

  • Patientinnen bzw. Patienten, für die kein Sozialversicherungsträger oder keine Krankenfürsorgeanstalt eintritt
  • Patientinnen bzw. Patienten, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern versichert sind
  • Patientinnen bzw. Patienten, die als mitversicherte Angehörige einen gesetzlichen Behandlungskostenanteil leisten
  • Patientinnen bzw. Patienten, die von der Rezeptgebühr befreit sind
  • Patientinnen bzw. Patienten mit Sondergebührenverrechnung
  • Patientinnen bzw. Patienten, die im Lehrverhältnis stehen


Für GKK-Mitversicherte und Versicherte der Bauernkrankenkasse ist ein Behandlungskostenanteil ebenfalls für max. 28 Tage pro Kalenderjahr zu entrichten.

Da der Kostenbeitrag bzw. Behandlungskostenanteil am Ende der Stationären Behandlung zu bezahlen ist, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir am Entlassungstag um Erstattung der angefallenen Kosten ersuchen.

Zusätzliche Kosten können bei Begleitpersonen, Sonderklasse und Nichtversicherte anfallen.